Der Elternwunsch darf nicht systematisch ignoriert werden.
Wie die Presse bereits berichtet hat, werden im laufenden Verfahren zum Übergang von der Grundschule in die 7. Klasse (Ü7-Verfahren) zahlreiche Erst- und Zweitwünsche nicht berücksichtigt werden können. Denn wie sich aus der Statistik des brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ergibt, besteht eine erhebliche Übernachfrage an Gymnasien – aber auch an Gesamtschulen. Mit Stand vom 04. April 2025 haben an Gymnasien 103 Plätze und an Gesamtschulen über 85 Plätze gefehlt. Oberschulen sind unternachgefragt.

Der Kreiselternrat begrüßt Planungen, dass inzwischen weitere Kapazitäten am neuen Nordgymnasium und am Leibniz-Gymnasium eröffnet werden sollen. Aber die Übernachfrage an Gesamtschulen besteht immer noch.
Wer als Erst- und Zweitwunsch ein Gymnasium und eine Gesamtschule kombiniert oder beide Male eine Gesamtschule wählt, riskiert, nicht einmal an den gewünschten Schultyp, sondern an eine Oberschule zu gelangen. Das Schulgesetz lässt dies zu. Dies wird besonders Schülerinnen und Schüler mit Bildungsgang FOR & EBR treffen (gelb markierte Felder), die aus den Außenbezirken kommen, wie z.B. Golm oder Glienicke:

Das Ü7-Verfahren endet am 13. Juni 2025. Noch ist Zeit, um Kapazitäten auch bei Gesamtschulen zu schaffen. Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel muss eine Entscheidung treffen, die von der Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger umgesetzt werden kann.
Weitere Informationen: ker.potsdam@gmail.com

