Stellungnahme zur Finanzierung digitaler Schülerendgeräte in Potsdam | Digitale Bildung muss öffentliche Aufgabe bleiben
Potsdam, 1. September 2026
Mit dem DigitalPakt 2.0 haben Bund und Länder ihre gemeinsame Verantwortung für die Digitalisierung der Schulen ausdrücklich bekräftigt. Bundesweit stehen bis zu fünf Milliarden Euro für den weiteren Ausbau digitaler Bildungsinfrastruktur, digitale Schulentwicklung und die Modernisierung des Unterrichts zur Verfügung. Brandenburg erhält hiervon rund 64,3 Millionen Euro für die schulische IT-Infrastruktur sowie weitere Mittel für länderübergreifende Digitalisierungsmaßnahmen. Am 26.08.2026 hat das Land Brandenburg den Weg für den DigitalPakt 2.0 freigemacht und den Brandenburger Bildungsminister Gordon Hoffmann ermächtigt, die Bund-Länder-Vereinbarung zu unterzeichnen. Es steht zu hoffen, dass die Beantragung und der Abruf der Mittel somit noch im Laufe dieses Jahres und damit auch noch für die laufenden Maßnahmen aus 2026 erfolgen können.
Parallel zu dieser Entwicklung hat die Landeshauptstadt Potsdam mit Start des Schuljahres 2026/2027 die Finanzierung zusätzlicher persönlicher digitaler Schülerendgeräte (1:1-Ausstattung) aus dem Stadthaushalt gestrichen und die Verantwortung dafür auf die Privathaushalte der Eltern übertragen. Damit einhergehend wird zukünftig auch keine Koordination durch den Schulträger erfolgen, sondern die weitere Steuerung jeder Schule separat überlassen. Gleichzeitig werden den Schulen keine separaten finanziellen Mittel bereitgestellt; die Anschaffung zusätzlicher persönlicher digitaler Endgeräte wird somit zukünftig in die Verantwortung der Eltern verlagert.
Der Kreiselternrat Potsdam kritisiert dieses Vorgehen scharf und weist darauf hin, dass sich dies als strategischer Fehler noch lange negativ auswirken wird. Denn: Wer digitale Endgeräte heute als festen Bestandteil des Unterrichts voraussetzt, definiert sie faktisch als notwendiges Lernmittel. Notwendige Lernmittel anzuschaffen oder überhaupt anschaffen zu können, darf jedoch nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Situation die gleichen Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen erhalten. Wenn digitale Endgeräte für die Teilnahme am Unterricht erforderlich sind, dürfen sie nicht als private Zusatzanschaffung behandelt werden. Der Zugang zu digitaler Bildung ist eine öffentliche Bildungsaufgabe. Die Verfügbarkeit eines Endgeräts muss durch eine verlässliche und sozial gerechte, öffentlich koordinierte Finanzierung sichergestellt werden. Digitale Teilhabe darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
Die Ziele des DigitalPakts 2.0 stehen für einen systematischen Ausbau digitaler Bildung an öffentlichen Schulen. Bund und Länder verfolgen ausdrücklich die Weiterentwicklung der digitalen Bildungsinfrastruktur, die Förderung digitaler Lehr- und Lernprozesse sowie die Stärkung der digitalen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften. Eine unkoordinierte Verlagerung der Finanzierungsverantwortung auf Familien würde diesem Ziel widersprechen. Sie führt zwangsläufig zu unterschiedlichen technischen Standards, erhöht den organisatorischen Aufwand an den Schulen und birgt die Gefahr sozialer Benachteiligung.
Gerade die Landeshauptstadt Potsdam hat sich in ihren Strategien zur Schul- und Medienentwicklung wiederholt zu Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und zeitgemäßer digitaler Bildung bekannt. Diese Ziele lassen sich nur erreichen, wenn digitale Endgeräte als Bestandteil einer kommunal verantworteten Bildungsinfrastruktur verstanden werden.
Der Kreiselternrat Potsdam fordert:
- Die Landeshauptstadt Potsdam schöpft die Fördermöglichkeiten des DigitalPakts 2.0 vollständig aus und nutzt die bereitgestellten Mittel konsequent für den Ausbau digitaler Bildungsinfrastruktur.
- Mittel aus dem DigitalPakt 2.0 werden zusätzlich eingesetzt und dürfen nicht bereits eingeplante oder bislang kommunal finanzierte Maßnahmen ersetzen.
- Digitale Schülerendgeräte werden als notwendiger Bestandteil moderner Bildung anerkannt. Ihre Finanzierung darf nicht allein von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern abhängen.
- Die Landeshauptstadt Potsdam entwickelt gemeinsam mit Schulen, Eltern-, Schüler- und Lehrkräftevertretungen ein transparentes und langfristig tragfähiges Ausstattungskonzept. Dieses kann entsprechend den Vorgaben des Kommunalen Medienentwicklungsplans auch ein vom Schulträger gesteuertes GYOD-Modell (Get Your Own Device) enthalten, sofern soziale Ausgleichsmechanismen, einheitliche technische Standards und eine zentrale Administration gewährleistet werden. Der KMEP nennt hierfür ausdrücklich einen Sozialindex, Härtefallregelungen und die Einbindung aller Geräte in ein zentrales Gerätemanagement.
- Ziel muss die gleichwertige digitale Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler sein. Kein Kind darf wegen der finanziellen Situation seiner Familie von digitalen Lernmöglichkeiten ausgeschlossen werden.

