Was ist das Ü7-Verfahren?
Das Ü7-Verfahren („Übergang in die 7. Klasse“) ist das offizielle Aufnahmeverfahren in Brandenburg, mit dem Schüler*innen am Ende der Klasse 6 von der Grundschule in eine weiterführende allgemeinbildende Schule (Sekundarstufe I) wechseln.
Entscheidend für den Übergang sind:
- das Halbjahreszeugnis der Klasse 6,
- das Grundschulgutachten mit einer Empfehlung für einen Bildungsgang (z. B. allgemeine Hochschulreife) oder einer Förderprognose,
- die Leistungen, Fähigkeiten und Neigungen des Kindes als Kriterien neben dem Wunsch der Eltern.
Wenn mehr Bewerbungen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen („Übernachfrage“), gibt es ein Auswahlverfahren, in dem diese Kriterien angewandt werden.
Die Ü7-Arbeitsgruppe des KER Potsdam
Der Kreiselternrat Potsdam hat eine eigene Ü7-Arbeitsgruppe (Ü7-AG) eingerichtet, die sich seit Jahren intensiv mit dem Übergangsverfahren von der Grundschule in die weiterführenden Schulen beschäftigt. Die AG sammelt und analysiert umfangreiche Daten zum Ü7-Verfahren, organisiert Infoabende für Eltern und trägt die erkannten Probleme sowie konkrete Forderungen zur Verbesserung in die zuständigen Gremien. Ziel der Ü7-AG ist es, die Interessen der Eltern und Schüler*innen nachhaltig zu vertreten und eine transparente, faire sowie bedarfsgerechte Schulentwicklungsplanung in Potsdam zu unterstützen.
FAQ zum Ü7-Verfahren
Wer führt das Verfahren durch?
Das Verfahren wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg in Zusammenarbeit mit den Grund- und weiterführenden Schulen, dem staatlichen Schulamt und den Schulbehörden gesteuert.
Welche Unterlagen sind nötig?
- Ausgefülltes Anmeldeformular Ü7 (bei der zuständigen weiterführenden Schule bzw. dem Staatlichen Schulamt).
- Halbjahreszeugnis der Klasse 6 (Kopie)
- Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung oder Förderprognose (Kopie)
Wann muss man sich anmelden / bis wann sind die Fristen?
- Die Anmeldeunterlagen (Anmeldebogen, Halbjahreszeugnis, Grundschulgutachten) sind in der Woche nach den Winterferien beim zuständigen Staatlichen Schulamt einzureichen. (für Fälle bei Umzug aus einem anderen Bundesland)
- Es gibt außerdem einen allgemeinen Zeitplan, der vom MBJS veröffentlicht wird. Schulen geben Gutachten, Zeugnis und Anmeldeformulare in der Regel zum Ende des ersten Schulhalbjahres aus.
Was passiert bei Übernachfrage?
Wenn eine Schule mehr Bewerbungen hat als Plätze:
- Die Schulleitung führt ein Auswahlverfahren durch unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Kriterien wie Zeugnisnoten, Gutachten, Wohnortnähe etc.
- Eltern können einen Erst- und einen Zweitwunsch angeben.
- Falls weder im Erst- noch im Zweitwunsch ein Platz möglich ist, erhalten die Eltern einen Ablehnungsbescheid und vom staatlichen Schulamt ein Angebot für Schulen mit freien Plätzen.
Aufnahme Gymnasium & Probeunterricht
- Für die Aufnahme in einen Gymnasialzweig (Bildungsgang AHR) gilt: Das Grundschulgutachten muss die Empfehlung zur Allgemeinen Hochschulreife enthalten und im Halbjahreszeugnis dürfen die Noten in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache zusammen höchstens sieben Punkte ergeben, damit kein Probeunterricht nötig wird.
- Wenn eines der Kriterien nicht erfüllt ist, kann ein Probeunterricht verlangt werden, um die Eignung zu prüfen.
Was geschieht bei Ablehnung / Zuweisung?
- Wenn die Wunschschule den Schüler/die Schülerin nicht aufnehmen kann, informiert das Schulamt über andere Schulen mit freien Plätzen.
- Wenn Eltern mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs.
Gibt es besondere Regelungen?
- Für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt die Aufnahme außerhalb des regulären Ü7-Verfahrens. Das zuständige Staatliche Schulamt trifft entsprechende Entscheidungen vor dem regulären Verfahren.
- Schulen mit spezieller Prägung (z. B. Gymnasialklassen, Spezialklassen, Sportklassen) haben zusätzliche Bedingungen.
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- Wir fordern das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel und die Landeshauptstadt Potsdam zu Kapazitätserweiterungen auf – auch bei Gesamtschulen.

- Info-Abend: „Das Ü7-Verfahren 2025“ – Material

- Infoabend „Das Ü7-Verfahren 2025“


